Geplante Änderungen an der Vereinssatzung
Von der Mitgliederversammlung am 10. Februar 2025 sollen nachfolgend aufgelistete Änderungen an der Vereinssatzung beschlossen werden.
Die Änderungen im Einzelnen mit Erläuterungen:
§ 3 Abs. 3: Mitgliedschaft
„Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Bewerbers.“
Streichung des Wortes „schriftlich“ zur Nutzung des online Beitrittsformulars
§ 3 Abs. 5: Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
„durch schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes,durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz zweier Mahnungen mit seinen Beiträgen mehr als zwei Jahre im Verzug ist. In der zweiten Mahnung ist auf diese Folge hinzuweisen,- durch Ausschluss aus dem Verein. Dieser wird vom Vorstand des Vereins nach Anhörung des Beirats und des betreffenden Mitgliedes ausgesprochen, wenn das Mitglied grob gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.“
wird ersetzt durch:
- „durch eine Austrittserklärung in Textform mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende
- durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz einer Mahnung mit seinen Beiträgen im Verzug ist. Ein aktiver Widerspruch gegen den Einzug des SEPA-Mandates wird als Kündigung gewertet. „
Dieses hilft uns bei der Mitgliederverwaltung und spart Kosten.
§ 5 Abs.1 S.2: Mitgliederversammlung
„Die Einberufung schriftlich mindestens drei Wochen im Voraus.“
wird ersetzt durch:
„Die Einberufung erfolgt in Textform (insbesondere via Email) mindestens 3 Wochen im Voraus. Des Weiteren wird die Einberufung auch auf der Homepage des Vereins www.foederverein-thadden.de veröffentlicht.“
Dies spart uns mehrere hundert Euro für Druck und Versand bei jeder MV, die wir für unseren Vereinszweck besser nutzen können.
§ 5: Mitgliederversammlung
Ergänzung:
„Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung ausschließlich oder partiell über Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden.“
Wir wollen in Zukunft flexibel auf etwaige Sondersituationen wie Pandemien etc. reagieren können.
§ 9: Veröffentlichungen
„Die Veröffentlichungen des Vereins erfolgen in der Rhein-Neckar-Zeitung.“
wird ersetzt durch:
„auf der Homepage des Vereins.“
Zur Anpassung an das 21. Jahrhundert 😊
Ergänzungstext zur Satzung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.